Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht & Unternehmer-Arbeitsrecht (VDAA e.V.)
Rechtsanwalt Robert Krusche
Robert Krusche ist seit über 25 Jahren als Rechtsanwalt tätig – mit klarer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und einem besonderen Gespür für die jurischen, wirtschaftlichen und menschlichen Dimensionen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.
Neben seiner Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht ist Robert Krusche durch den Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA e.V.) als Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht sowie Zertifizierter Berater „Arbeitsrecht für Unternehmer“ ausgewiesen.
Als Referent für Personalmanagement und Führungskräfte bringt er sein Wissen auch in Schulungen und Workshops praxisnah und zielgruppenorientiert ein – insbesondere zu Themen wie Kündigung, Vertragsgestaltung, Führungskultur und Konfliktmanagement.
Geboren in Wiesbaden im Jahr 1966, absolvierte Robert Krusche seine juristische Ausbildung mit dem klaren Ziel, Menschen und Unternehmen im Spannungsfeld des Arbeitslebens kompetent zur Seite zu stehen. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1996 hat er sich konsequent auf das Arbeitsrecht fokussiert – und zählt heute zu den erfahrenen Fachanwälten in der Region Mainz / Wiesbaden.
Berufliches Engagement & Mitgliedschaften
Robert Krusche engagiert sich aktiv in verschiedenen Fach- und Berufsverbänden – mit dem Ziel, den Austausch zu fördern, das Arbeitsrecht weiterzuentwickeln und stets nah an der aktuellen Rechtsprechung zu bleiben:
- Arbeitsgemeinschaft „Fachanwälte für Arbeitsrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
- Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte e.V. (VDAA)
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Rheinhessischer Anwaltverein Mainz e.V.
- Forum Anwaltsgeschichte
Darüber hinaus engagiert er sich gesellschaftlich – u. a. als Mitglied im Hospizverein Wiesbaden Auxilium e.V., im Förderverein Fritz Bauer Institut e.V., im Freundeskreis Kloster Eberbach e.V. sowie für Schalke 04.
Ob Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag oder strategische Vertragsgestaltung – lösungsorientierte Beratung, persönliche Erreichbarkeit und verlässliche Vertretung auf Augenhöhe.
