Rechtsanwalt
Hans-Christian Kutzner
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte und Personalrats- und Betriebsratsmitglieder.
Sein Schwerpunkt liegt im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere Betriebsverfassungsgesetz, Landespersonalvertretungsgesetze und Schwerbehindertenvertretungen.
Arbeitgeber begleitet er in arbeitsrechtlichen Konflikten und der Personalarbeit – von Vertragserstellung bis Datenschutz.
Arbeitnehmer vertritt er bei Kündigungsschutzverfahren, Abfindungen und Bonusansprüchen mit über 25 Jahren Erfahrung.
Arbeitgeber begleitet er als zuverlässiger Partner bei allen arbeitsrechtlichen Konflikten bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus unterstützt er sie in der täglichen Personalarbeit, etwa bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Formulierung von Abmahnungen, bei Einstellungen, Fragen der Lohngestaltung, des Arbeitszeitgesetzes, der Diskriminierungsprävention und des Datenschutzes.
Arbeitnehmer vertritt er als kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung sämtlicher Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis – von Abfindungen, Vergütungs- und Bonusansprüchen über Urlaubsabgeltungen bis hin zu überdurchschnittlichen Arbeitszeugnissen. Er vertritt Mandanten bundesweit in Kündigungsschutzverfahren und begleitet sie erfolgreich in Verhandlungen über den Abschluss von Aufhebungsverträgen.
