Aufhebungsvertrag (Abwicklungsvertrag)

Während die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, ist ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beendet und in der Regel individuelle Bedingungen wie Abfindung, Resturlaub und Arbeitszeugnis regelt. Im Gegensatz zur Kündigung erfordert er die Zustimmung beider Seiten. Wichtige Aspekte sind u.a. die unabdingbare Einhaltung der Schriftform und die Vermeidung der potenziell drohenden Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu Lasten des Arbeitnehmers.

Ein Abwicklungsvertrag regelt die einvernehmliche Einigung über die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer schriftlichen Kündigung die bereits ausgesprochen wurde zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage.

Aufhebungsvertrag prüfen

Ein Aufhebungsvertrag sollte immer anwaltlich geprüft werden, da er erhebliche Risiken birgt, wie finanzielle Nachteile, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, negative Zeugnisformulierungen, Verzicht auf Vergütungsansprüche oder die Einschränkung der Karriere durch Wettbewerbsverbote. Eine Prüfung stellt sicher, dass keine versteckten Fallstricke enthalten sind. So kann eine ungünstige Gestaltung der Abfindung zu vermeidbaren Steuernachteilen führen, die durch fachkundige Beratung maximiert werden können. Wir stellen sicher, dass alle Ihre Ansprüche wie etwa auf Resturlaub und Überstunden gesichert sind.

Typische Fragen von Arbeitnehmern:

Nein es besteht keinerlei Verpflichtung zur Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag. Im Gegenteil sollte man diese nie direkt akzeptieren, sondern sich eine Überlegungszeit einräumen lassen, damit Sie diesen anwaltlich prüfen lassen können. Allerdings gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einräumen muss.