Aufhebungsvertrag

Während die Kündigung eine einseitige Erklärung darstellt, ist ein Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beendet und in der Regel individuelle Bedingungen wie Abfindung, Resturlaub und Arbeitszeugnis regelt.

Im Gegensatz zur Kündigung erfordert der Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Seiten. Wichtige Aspekte für den Arbeitnehmer sind u.a. die Vermeidung der potenziell drohenden Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und für den Arbeitgeber, dass die Vereinbarung rechtssicher gestaltet wird und spätere Ansprüche ausschließt.

 

Arbeitnehmer   Arbeitgeber

Aufhebungsvertrag prüfen

Ein Aufhebungsvertrag sollte immer anwaltlich geprüft werden, da er erhebliche Risiken birgt:

Für den Arbeitnehmer kann er finanzielle Nachteile, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, negative Zeugnisformulierungen, Verzicht auf Vergütungsansprüche oder die Einschränkung der Karriere durch Wettbewerbsverbote bedeuten.

Für den Arbeitgeber ist ein ausgehandelter Aufhebungsvertrag ein wichtiger strategisches Tool, um Trennungsprozesse effizient, rechtsbeständig und ohne unnnötige Eskalation rasch abzuwickeln.

Genau da kommen wir als spezialisierte Arbeistrechtler ins Spiel: wir identifizieren Risiken, schützen vor unvorgesehenen Fallstricken und stellen sicher, dass jede Vereinbarung die Interessen unserer Mandanten optimal, stabil und belastbar regelt.

 

Typische Fragen von Arbeitnehmern:

Nein es besteht keinerlei Verpflichtung zur Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag. Im Gegenteil sollte man diesen nie direkt akzeptieren, sondern sich eine Überlegungszeit einräumen lassen, damit Sie diesen anwaltlich prüfen lassen können. Allerdings gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hierfür einräumen muss.

Typische Fragen von Arbeitgebern: