Aufhebungsvertrag (Abwicklungsvertrag)
Während die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, ist ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beendet und in der Regel individuelle Bedingungen wie Abfindung, Resturlaub und Arbeitszeugnis regelt. Im Gegensatz zur Kündigung erfordert er die Zustimmung beider Seiten. Wichtige Aspekte sind u.a. die unabdingbare Einhaltung der Schriftform und die Vermeidung der potenziell drohenden Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu Lasten des Arbeitnehmers.
Ein Abwicklungsvertrag regelt die einvernehmliche Einigung über die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer schriftlichen Kündigung die bereits ausgesprochen wurde zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage.
Aufhebungsvertrag prüfen
Ein Aufhebungsvertrag sollte immer anwaltlich geprüft werden, da er erhebliche Risiken birgt, wie finanzielle Nachteile, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, negative Zeugnisformulierungen, Verzicht auf Vergütungsansprüche oder die Einschränkung der Karriere durch Wettbewerbsverbote. Eine Prüfung stellt sicher, dass keine versteckten Fallstricke enthalten sind. So kann eine ungünstige Gestaltung der Abfindung zu vermeidbaren Steuernachteilen führen, die durch fachkundige Beratung maximiert werden können. Wir stellen sicher, dass alle Ihre Ansprüche wie etwa auf Resturlaub und Überstunden gesichert sind.

