Betriebliche Altersversorgung finanziellen Leistungen vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.
Typische Fragen von Arbeitnehmern:
Ja - Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV einzuzahlen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
Typische Anliegen von Arbeitgebern
Hierfür existieren die Direktzusage/Pensionszusage, die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse.
