Die Abfindung
Die Abfindung kommt bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regelmäßig zur Sprache, als Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes
Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr ist eine solche Zahlung in der Regel ausschließlich Verhandlungssache, deren Verlauf maßgeblich von der Rechtslage und Branchenüblichkeiten bestimmt werden, sodass diese Kenntnisse und Erfahrung maßgebliche Faktoren dafür sind, eine gewünschte Abfindungshöhe zu erreichen.
Für Arbeitnehmer
Sozialversicherungsbeiträge sind auf Abfindungen nicht zu zahlen allerdings der Solidaritätsbeitrag. Soweit Sie einer Konfession angehören, fällt bei einer Abfindungszahlung die Kirchensteuer an, die in voller Höhe abzugsfähig ist.
Für Arbeitgeber
Soweit nicht anderes vereinbart wurde, ist die Abfindung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
